Liebe Eltern,

der Fern­lern­un­ter­richt bleibt in allen Klas­sen­stufen bis ein­schließ­lich 31.01.2021 bestehen.

Unter­richt

Grund­schule

In der Grund­schule werden sich die Klas­sen­lehr­kräfte zusammen mit den Kern­fach­lehr­kräften wei­terhin über die übli­chen Kon­takt­wege melden.

Die Kern­fach­lehr­kräfte werden Ihren Kin­dern einen Arbeits­plan und Arbeits­ma­te­rial zukommen lassen, indem eine mög­liche zeit­liche Ein­tei­lung der Auf­gaben ersicht­lich wird.

Die Stufe 1 erhält kon­krete Infor­ma­tionen durch die Klas­sen­lehr­kräfte. In Stufe 2–4 finden pro Klasse ein Mate­ri­al­tauschtag mit den Klas­sen­lehr­kräften statt, der Termin wird mit den Klas­sen­lehr­kräften direkt vereinbart.

In den Stufen 3 und 4 werden wei­terhin Video­kon­fe­renzen nach Absprache erfolgen.

Sekun­dar­stufe

Auch in der Sekun­dar­stufe läuft der Fern­lern­un­ter­richt wie bisher weiter.

Die Klas­sen­lehr­kräfte melden sich bei Ihnen über die übli­chen Kontaktwege.

Der Unter­richt findet nach Stun­den­plan statt. Alle Schü­le­rinnen und Schüler müssen nach Stun­den­plan online anwe­send sein.

In der ersten Stunde findet jeden Tag eine Video­kon­fe­renz statt. Eben­falls per Video­kon­fe­renz findet der Unter­richt in den Kern­fä­chern statt. Alle anderen Fächer werden in der Regel per schul.cloud bedient, Video­kon­fe­renzen werden von den Fach­lehr­kräften direkt mit den Schü­le­rinnen und Schü­lern in den Chan­nels der schul.cloud vereinbart.

Not­be­treuung

Grund­schule:

Eine Not­be­treuung nach den Weih­nachts­fe­rien (Mo-Do 07.30 Uhr – 15.30 Uhr, Fr 07.30 Uhr – 12.00 Uhr) wird für Eltern, die in sys­tem­re­le­vanten Berufen oder für Eltern, die unab­kömm­lich am Arbeits­platz sind (nur gegen Vor­lage einer Unab­kömm­lich­keits­be­schei­ni­gung vom Arbeit­geber) ange­boten. Die Bedin­gungen für die Not­be­treuung sind die­selben wie im Früh­jahr beim ersten Lock­down. Sollten Sie einem sys­tem­re­le­vanten Beruf nach­gehen oder unab­kömm­lich am Arbeits­platz sein, melden Sie sich bis morgen (Fr. 15.01.2021) per Email (verwaltung@kws-rw.de) oder spre­chen Sie Ihren Bedarf auf den AB. Wir gehen davon aus, dass Kinder die bereits in der Not­be­treuung sind, wie ange­meldet weiter die Not­be­treuung besu­chen werden.

Bitte geben Sie die gewünschten Tage der Not­be­treuung und das jewei­lige Zeit­fenster an.

Sekun­dar­stufe Klassen 5–7:

Eine Not­be­treuung nach den Weih­nachts­fe­rien (Mo-Do 07.30 Uhr – 12.00 Uhr, Fr 07.30 Uhr – 12.00 Uhr) wird für Eltern, die in sys­tem­re­le­vanten Berufen oder für Eltern, die unab­kömm­lich am Arbeits­platz sind (nur gegen Vor­lage einer Unab­kömm­lich­keits­be­schei­ni­gung vom Arbeit­geber) ange­boten. Die Bedin­gungen für die Not­be­treuung sind die­selben wie im Früh­jahr beim ersten Lock­down. Sollten Sie einem sys­tem­re­le­vanten Beruf nach­gehen oder unab­kömm­lich am Arbeits­platz sein, melden Sie sich bis morgen (Fr. 15.01.2021) per Email (verwaltung@kws-rw.de) oder spre­chen Sie Ihren Bedarf auf den AB. Wir gehen davon aus, dass Kinder die bereits in der Not­be­treuung sind, wie ange­meldet weiter die Not­be­treuung besu­chen werden.

Bitte geben Sie die gewünschten Tage der Not­be­treuung und das jewei­lige Zeit­fenster an.

Sollten Sie Rück­fragen haben oder Anre­gungen und Wün­sche, können Sie jeder­zeit mit den Lehr­kräften oder mit mir in Kon­takt treten.

Vielen Dank für Ihre kon­struk­tive Zusammenarbeit,

es grüßt Sie herzlich

Ste­fanie Heß und das gesamte KWS-Team