der Fernlernunterricht bleibt in allen Klassenstufen bis einschließlich 31.01.2021 bestehen.
Unterricht
Grundschule
In der Grundschule werden sich die Klassenlehrkräfte zusammen mit den Kernfachlehrkräften weiterhin über die üblichen Kontaktwege melden.
Die Kernfachlehrkräfte werden Ihren Kindern einen Arbeitsplan und Arbeitsmaterial zukommen lassen, indem eine mögliche zeitliche Einteilung der Aufgaben ersichtlich wird.
Die Stufe 1 erhält konkrete Informationen durch die Klassenlehrkräfte. In Stufe 2–4 finden pro Klasse ein Materialtauschtag mit den Klassenlehrkräften statt, der Termin wird mit den Klassenlehrkräften direkt vereinbart.
In den Stufen 3 und 4 werden weiterhin Videokonferenzen nach Absprache erfolgen.
Sekundarstufe
Auch in der Sekundarstufe läuft der Fernlernunterricht wie bisher weiter.
Die Klassenlehrkräfte melden sich bei Ihnen über die üblichen Kontaktwege.
Der Unterricht findet nach Stundenplan statt. Alle Schülerinnen und Schüler müssen nach Stundenplan online anwesend sein.
In der ersten Stunde findet jeden Tag eine Videokonferenz statt. Ebenfalls per Videokonferenz findet der Unterricht in den Kernfächern statt. Alle anderen Fächer werden in der Regel per schul.cloud bedient, Videokonferenzen werden von den Fachlehrkräften direkt mit den Schülerinnen und Schülern in den Channels der schul.cloud vereinbart.
Notbetreuung
Grundschule:
Eine Notbetreuung nach den Weihnachtsferien (Mo-Do 07.30 Uhr – 15.30 Uhr, Fr 07.30 Uhr – 12.00 Uhr) wird für Eltern, die in systemrelevanten Berufen oder für Eltern, die unabkömmlich am Arbeitsplatz sind (nur gegen Vorlage einer Unabkömmlichkeitsbescheinigung vom Arbeitgeber) angeboten. Die Bedingungen für die Notbetreuung sind dieselben wie im Frühjahr beim ersten Lockdown. Sollten Sie einem systemrelevanten Beruf nachgehen oder unabkömmlich am Arbeitsplatz sein, melden Sie sich bis morgen (Fr. 15.01.2021) per Email (verwaltung@kws-rw.de) oder sprechen Sie Ihren Bedarf auf den AB. Wir gehen davon aus, dass Kinder die bereits in der Notbetreuung sind, wie angemeldet weiter die Notbetreuung besuchen werden.
Bitte geben Sie die gewünschten Tage der Notbetreuung und das jeweilige Zeitfenster an.
Sekundarstufe Klassen 5–7:
Eine Notbetreuung nach den Weihnachtsferien (Mo-Do 07.30 Uhr – 12.00 Uhr, Fr 07.30 Uhr – 12.00 Uhr) wird für Eltern, die in systemrelevanten Berufen oder für Eltern, die unabkömmlich am Arbeitsplatz sind (nur gegen Vorlage einer Unabkömmlichkeitsbescheinigung vom Arbeitgeber) angeboten. Die Bedingungen für die Notbetreuung sind dieselben wie im Frühjahr beim ersten Lockdown. Sollten Sie einem systemrelevanten Beruf nachgehen oder unabkömmlich am Arbeitsplatz sein, melden Sie sich bis morgen (Fr. 15.01.2021) per Email (verwaltung@kws-rw.de) oder sprechen Sie Ihren Bedarf auf den AB. Wir gehen davon aus, dass Kinder die bereits in der Notbetreuung sind, wie angemeldet weiter die Notbetreuung besuchen werden.
Bitte geben Sie die gewünschten Tage der Notbetreuung und das jeweilige Zeitfenster an.
Sollten Sie Rückfragen haben oder Anregungen und Wünsche, können Sie jederzeit mit den Lehrkräften oder mit mir in Kontakt treten.
Vielen Dank für Ihre konstruktive Zusammenarbeit,
es grüßt Sie herzlich
Stefanie Heß und das gesamte KWS-Team
