Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Konrad Witz Schule ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L‑BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://kws-rw.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L‑BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L‑BGG
- Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- Innerhalb der Website ist der Quelltext nicht durchgängig valide, es sind Fehler in der HTML-Syntax vorhanden
Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache werden so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.
Ein Video mit diesen Informationen in deutscher Gebärdensprache wird gerade produziert.
Diese Erklärung ist vom 27. Oktober 2021.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.01.2022 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 03.01.2022 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.bw-medial-barrierefrei.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
KONRAD-WITZ-SCHULE
Grundschule | Gemeinschaftsschule
Lorenz-Bock-Straße 18–26
78628 Rottweil am Neckar
Telefon 0741–182 02
Fax 0741–182 07
Email: verwaltung@kws-rw.de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L‑BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L‑BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L‑BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L‑BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E‑Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‑BGG wird hingewiesen.