Erklä­rung zur Barrierefreiheit

Die Konrad Witz Schule ist bemüht, ihre Web­site in Ein­klang mit § 10 Absatz 1 des Lan­des­be­hin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setzes (L‑BGG) bar­rie­re­frei zugäng­lich zu machen.

Diese Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit gilt für die Web­site https://kws-rw.de.

 

Stand der Ver­ein­bar­keit mit den Anforderungen

Diese Web­seite ist wegen der fol­genden Unver­ein­bar­keiten teil­weise mit § 10 Absatz 1 L‑BGG vereinbar.

 

Nicht bar­rie­re­freie Inhalte

Die nach­ste­hend auf­ge­führten Inhalte sind aus den fol­genden Gründen nicht barrierefrei:

Unver­ein­bar­keit mit § 10 Absatz 1 L‑BGG

  • Es sind keine Erläu­te­rungen in Deut­scher Gebär­den­sprache vorhanden.
  • Inner­halb der Web­site ist der Quell­text nicht durch­gängig valide, es sind Fehler in der HTML-Syntax vorhanden

Erläu­te­rungen in Deut­scher Gebär­den­sprache werden so schnell wie mög­lich zur Ver­fü­gung gestellt.
Ein Video mit diesen Infor­ma­tionen in deut­scher Gebär­den­sprache wird gerade pro­du­ziert.
Diese Erklä­rung ist vom 27. Oktober 2021.

 

Erstel­lung dieser Erklä­rung zur Barrierefreiheit

Diese Erklä­rung wurde am 03.01.2022 erstellt.
Die Aus­sagen bezüg­lich der Ver­ein­bar­keit mit den Bar­rie­re­frei­heits­an­for­de­rungen in dieser Erklä­rung beruhen auf einer Selbst­be­wer­tung.
Die Erklä­rung wurde zuletzt am 03.01.2022 überprüft.

      Rück­mel­dung  und Kontaktangaben

      Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die bar­rie­re­freie Gestal­tung unserer Seite www.bw-medial-barrierefrei.de auf­fallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter fol­gender Adresse können Sie mit uns Kon­takt aufnehmen:

      KONRAD-WITZ-SCHULE
      Grund­schule | Gemeinschaftsschule

      Lorenz-Bock-Straße 18–26
      78628 Rott­weil am Neckar

      Telefon 0741–182 02
      Fax 0741–182 07

      Email: verwaltung@kws-rw.de

       

      Durch­set­zungs­ver­fahren

      Um zu gewähr­leisten, dass diese Web­seite den in § 10 Absatz 1 L‑BGG beschrie­benen Anfor­de­rungen genügt, können Sie sich an die Über­wa­chungs­stelle medialer Bar­rie­re­frei­heit des Landes Baden-Würt­tem­berg wenden und eine ent­spre­chende Rück­mel­dung geben. Die ent­spre­chenden Kon­takt­daten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

      Falls die Über­wa­chungs­stelle medialer Bar­rie­re­frei­heit des Landes Baden-Würt­tem­berg nicht inner­halb der in § 8 Satz 1 L‑BGG-DVO vor­ge­se­henen Frist auf Ihre Anfrage ant­wortet, können Sie sich an die Beauf­tragte der Lan­des­re­gie­rung für die Belange von Men­schen mit Behin­de­rungen oder an die kom­mu­nalen Beauf­tragten für die Belange von Men­schen mit Behin­de­rungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L‑BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L‑BGG beschrie­benen Ombuds­funk­tion wenden.

      Die Beauf­tragte der Lan­des­re­gie­rung für die Belange von Men­schen mit Behin­de­rungen können Sie wie folgt erreichen:

      Landes-Behin­der­ten­be­auf­tragte Simone Fischer 
      Geschäfts­stelle der Landes-Behin­der­ten­be­auf­tragten:
      Else-Josen­hans-Straße 6
      70173 Stutt­gart
      Telefon: 0711 279 3360
      E‑Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

      Die Kon­takt­daten des/der für Sie zustän­digen kom­mu­nalen Beauf­tragten für die Belange von Men­schen mit Behin­de­rungen können Sie über die Web­seite des Stadt- oder Land­kreises in Erfah­rung bringen, in wel­chem Sie Ihren dau­er­haften Wohn­sitz haben.

      Auf die Mög­lich­keit des Ver­bands­kla­ge­rechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‑BGG wird hingewiesen.