Aktu­elles zum Corona-Virus — Ver­schie­bung der Prüfungen

Liebe Schü­le­rinnen und Schüler,
liebe Eltern,

die Abschluss­prü­fungen beider Abschlüsse (Haupt­schul­ab­schluss und Werk­re­al­schul­ab­schluss) sind nun vom Kul­tus­mi­nis­te­rium ver­schoben worden. Das dazu­ge­hö­rige Schreiben ist verlinkt.

 

Fol­gende Ter­mine sind nun gültig:

Werk­re­al­schul­ab­schluss

schrift­liche Prü­fungen in D, M, E: 20.05.2020 — 27.05.2020 (Haupt­termin), 16.06.2020 — 22.06.2020 (Nach­termin)

münd­liche Prü­fungen in MNT oder dem Wahl­pflicht­fach WuI oder NuT, ggf. in D, M, E: 20.07.2020 — 29.07.2020


Haupt­schul­ab­schluss

schrift­liche Prü­fungen in D, M, E: 16.06.2020 — 24.06.2020 (Haupt­termin), 06.07.2020 — 08.07.2020 (Nach­termin)

ggf. münd­liche Prü­fungen in D, M: 20.07.2020 — 29.07.2020

 

Sofern genauere Infor­ma­tionen zum Prü­fungs­jahr­gang 2020 vor­liegen, infor­mieren wir Sie wieder!

Allen ein schönes Wochen­ende und viel Gesundheit!

Ihre Schul­lei­tung
Willy Schmidt und Ste­fanie Heß

Aktu­elles zum Corona-Virus

19.03.2020
Liebe Eltern,

die Ver­ord­nung der Lan­des­re­gie­rung über infek­ti­ons­schüt­zende Maß­nahmen gegen die Aus­brei­tung des Virus SARS-Cov‑2 (Corona-Ver­ord­nung — Corona VO) vom 17.03.2020 beinhaltet Ände­rungen für die Bedin­gungen der Not­be­treuung. Die bis­he­rigen Bedin­gungen bleiben unver­än­dert gültig.

Fol­gende Bedin­gungen kommen hinzu:
Sollte einer der beiden Erzie­hungs­be­rech­tigten aus zwin­genden Gründen, zum Bei­spiel wegen einer schweren Erkran­kung, an der Betreuung gehin­dert sein, ist der oder die wei­tere Erzie­hungs­be­rech­tigte Allein­er­zie­henden gleichgestellt.

Des Wei­teren wurden die Bereiche der kri­ti­schen Infra­struktur erwei­tert. Bereiche der kri­ti­schen Infra­struktur sind:

  • 1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kri­tis­ver­ord­nung (BSI-Kri­tisV) bestimmten Sek­toren Energie, Wasser, Ernäh­rung, Infor­ma­ti­ons­technik und Tele­kom­mu­ni­ka­tion, Gesund­heit, Finanz- und Ver­si­che­rungs­wesen, Trans­port und Verkehr
  • 2. die gesamte Infra­struktur zur medi­zi­ni­schen und pfle­ge­ri­schen Ver­sor­gung ein­schließ­lich der zur Auf­recht­erhal­tung dieser Ver­sor­gung not­wen­digen Unter­stüt­zungs­be­reiche, der Alten­pflege und der ambu­lanten Pfle­ge­dienste, auch soweit sie über die Bestim­mung des Sek­tors Gesund­heit in § 6 BSI-Kri­tisV hinausgeht,
  • 3. Regie­rung und Ver­wal­tung, Par­la­ment, Jus­tiz­ein­rich­tungen sowie not­wen­dige Ein­rich­tungen der öffent­li­chen Daseins­vor­sorge, soweit Beschäf­tigte von ihrem Dienst­herrn unab­kömm­lich gestellt werden,
  • 4. Not­fall- /Rettungswesen ein­schließ­lich Kata­stro­phen­schutz und
  • 5. Rund­funk und Presse.

Erzie­hungs­be­rech­tigte (bei Allein­er­zie­henden, der bzw. die Allein­er­zie­hende) die beide in den Berei­chen der kri­ti­schen Infra­struktur tätig und nicht abkömm­lich sind, können Ihre Kinder in der Not­be­treuung anmelden. Das For­mular hierfür steht auf der Home­page der Stadt Rott­weil zum Down­load bereit.

Sollten Sie nun Bedarf für die Not­be­treuung haben, melden Sie sich bitte unter verwaltung@kws-rw.de.

Bleiben Sie und Ihre Fami­lien gesund!
Es grüßt Sie herzlich

Ihre Schul­lei­tung
Willy Schmidt und Ste­fanie Heß